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Zahnregulierung bei Kindern: Zweitmeinung wichtig
Der VKI testet in Kooperation mit dem Hauptverband elf Wiener Kieferorthopäden - Beratung grundsätzlich zufriedenstellend, einzelne Mängel aufgedecktWenn Zahnregulierungen zu früh erfolgen, ohne dass eine entsprechende Indikation vorliegt, ist das nicht nur mit gesundheitlichen Konsequenzen verbunden. Dies kann auch für die Eltern unerwartete finanzielle Belastungen mit sich bringen. Gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei elf Wiener Kieferorthopäden erhoben, ob diese auf einen adäquaten Behandlungsbeginn achten, sinnvolle Maßnahmen vorschlagen und Auskunft über die zu erwartenden Kosten sowie zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geben. Dabei wurden die Kieferorthopäden mit zwei eindeutigen Situationen konfrontiert: Bei der ersten Testperson wäre eine Zahnregulierung wegen möglicher Spätfolgen so früh wie möglich erforderlich. Bei der zweiten Testperson ist dagegen weder aus medizinischen noch aus ästhetischen Gründen eine Behandlung notwendig. Während beim ersten Testszenario alle Zahnärzte eine Zahnspange nahe legten, wurde im zweiten Fall dreimal unnötigerweise eine Regulierung für notwendig erachtet. Fazit des Tests: Vor Therapiebeginn eine Zweitmeinung einholen.
Die Bewertung der elf getesteten Wiener Kieferorthopäden
reicht von sehr gut bis weniger zufriedenstellend. Grund für
das schlechtere Abschneiden von drei Ordinationen war, dass
im Testdurchlauf zu einer Zahnregulierung geraten wurde, ohne
dass dies auch tatsächlich nötig wäre. Die Krankenkassen
leisten aber nur dann eine Zuzahlung bzw. Rückerstattung,
wenn eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Wird
aufgrund einer falschen Planung eine zweite Regulierung notwendig
und/oder die Behandlungsdauer von drei Jahren überschritten,
müssen die Eltern die Kosten dafür zur Gänze
selbst tragen.
Mit dem ersten Testszenario kamen die Kieferorthopäden
relativ gut zurecht. Alle Zahnärzte legten eine Zahnspange
nahe. Sechs Ärzte informierten, warum eine Regulierung
notwendig ist und fünf Kieferorthopäden schätzten
die voraussichtliche Behandlungsdauer richtig ein. Bei der Häufigkeit
der Kontrolltermine wurden die Eltern in einigen Fällen
aber im Unklaren gelassen. Nicht immer wurde deutlich dargestellt,
welche diagnostischen Leistungen bei Zuzahlungen bzw. Rückerstattungen
durch die Krankenversicherungen privat zu tragen sind.
Die Kosten für solche Diagnosepakete können zum Teil,
vor allem bei einer festsitzenden Zahnregulierung, erheblich
sein.
VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Angela Tichy: „Erkundigen
Sie sich daher bereits bei der Terminvereinbarung, ob bei der
Beratung Kosten anfallen. Darüber hinaus raten wir Eltern,
in jedem Fall eine Zweitmeinung einzuholen und sich besonders
bei jüngeren Kindern nicht nur auf eine Expertise zu verlassen.
Dies ist auch in den Zahngesundheitszentren der Sozialversicherungsträger
möglich. Wenn eine Therapie notwendig ist, sollte man zudem
auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen. Zur Information
über mögliche Kosten und Kostenübernahmen der
Sozialversicherungsträger ist der Kieferorthopäde
gemäß Zahnärztegesetz verpflichtet.“
Alle Informationen zum Test gibt es in der September-Ausgabe
des Testmagazins „Konsument“ sowie auf www.konsument.at.
Rückfragehinweise:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Andrea Morawetz
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77-256
Fax: 01/588 77-73
E-Mail: amorawetz@vki.at
http://www.konsument.at
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Dieter Holzweber
Pressesprecher
Tel.: 01/71132-1122
Fax: 01/71132-3785
E-Mail: dieter.holzweber@hvb.sozvers.at
http://www.sozialversicherung.at
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