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Zahnregulierung bei Kindern: Zweitmeinung wichtig

Der VKI testet in Kooperation mit dem Hauptverband elf Wiener Kieferorthopäden - Beratung grundsätzlich zufriedenstellend, einzelne Mängel aufgedeckt

Wenn Zahnregulierungen zu früh erfolgen, ohne dass eine entsprechende Indikation vorliegt, ist das nicht nur mit gesundheitlichen Konsequenzen verbunden. Dies kann auch für die Eltern unerwartete finanzielle Belastungen mit sich bringen. Gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei elf Wiener Kieferorthopäden erhoben, ob diese auf einen adäquaten Behandlungsbeginn achten, sinnvolle Maßnahmen vorschlagen und Auskunft über die zu erwartenden Kosten sowie zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geben. Dabei wurden die Kieferorthopäden mit zwei eindeutigen Situationen konfrontiert: Bei der ersten Testperson wäre eine Zahnregulierung wegen möglicher Spätfolgen so früh wie möglich erforderlich. Bei der zweiten Testperson ist dagegen weder aus medizinischen noch aus ästhetischen Gründen eine Behandlung notwendig. Während beim ersten Testszenario alle Zahnärzte eine Zahnspange nahe legten, wurde im zweiten Fall dreimal unnötigerweise eine Regulierung für notwendig erachtet. Fazit des Tests: Vor Therapiebeginn eine Zweitmeinung einholen.

Die Bewertung der elf getesteten Wiener Kieferorthopäden reicht von sehr gut bis weniger zufriedenstellend. Grund für das schlechtere Abschneiden von drei Ordinationen war, dass im Testdurchlauf zu einer Zahnregulierung geraten wurde, ohne dass dies auch tatsächlich nötig wäre. Die Krankenkassen leisten aber nur dann eine Zuzahlung bzw. Rückerstattung, wenn eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Wird aufgrund einer falschen Planung eine zweite Regulierung notwendig und/oder die Behandlungsdauer von drei Jahren überschritten, müssen die Eltern die Kosten dafür zur Gänze selbst tragen.
Mit dem ersten Testszenario kamen die Kieferorthopäden relativ gut zurecht. Alle Zahnärzte legten eine Zahnspange nahe. Sechs Ärzte informierten, warum eine Regulierung notwendig ist und fünf Kieferorthopäden schätzten die voraussichtliche Behandlungsdauer richtig ein. Bei der Häufigkeit der Kontrolltermine wurden die Eltern in einigen Fällen aber im Unklaren gelassen. Nicht immer wurde deutlich dargestellt, welche diagnostischen Leistungen bei Zuzahlungen bzw. Rückerstattungen durch die Krankenversicherungen privat zu tragen sind.
Die Kosten für solche Diagnosepakete können zum Teil, vor allem bei einer festsitzenden Zahnregulierung, erheblich sein.

VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Angela Tichy: „Erkundigen Sie sich daher bereits bei der Terminvereinbarung, ob bei der Beratung Kosten anfallen. Darüber hinaus raten wir Eltern, in jedem Fall eine Zweitmeinung einzuholen und sich besonders bei jüngeren Kindern nicht nur auf eine Expertise zu verlassen. Dies ist auch in den Zahngesundheitszentren der Sozialversicherungsträger möglich. Wenn eine Therapie notwendig ist, sollte man zudem auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen. Zur Information über mögliche Kosten und Kostenübernahmen der Sozialversicherungsträger ist der Kieferorthopäde gemäß Zahnärztegesetz verpflichtet.“
Alle Informationen zum Test gibt es in der September-Ausgabe des Testmagazins „Konsument“ sowie auf www.konsument.at.


Rückfragehinweise:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Andrea Morawetz
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77-256
Fax: 01/588 77-73
E-Mail: amorawetz@vki.at
http://www.konsument.at

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Dieter Holzweber
Pressesprecher
Tel.: 01/71132-1122
Fax: 01/71132-3785
E-Mail: dieter.holzweber@hvb.sozvers.at
http://www.sozialversicherung.at


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